Kurzbetrachtung der Open Source-Lizenz

Dieser Abschnitt soll einen kurzen und schnell verständlichen Einstieg in die Thematik der Open Source-Lizenzen bieten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine umfassende Diskussion aller Aspekte in diesem Rahmen unpassend wäre und deshalb die Konzentration auf das Wesentliche gerichtet wurde.

Bei einer Open Source-Lizenz handelt es sich um eine Software-Lizenz, die den Richtlinien und Standards der Open Source Initiative (kurz OSI) entspricht und deshalb den Quellcode der Software offen legt. Die Haftung für Open Source-Software von Seiten des Autors ist ausgeschlossen.

Im Wesentlichen muss die Software folgende Kriterien erfüllen:

  • Freie Verwendung und Weitergabe
    Es darf niemand durch die Lizenz gehindert werden, die Software zu verwenden, zu verkaufen oder weiterzugeben. Lizenzgebühren dürfen durch die Lizenz selbst nicht anfallen.
  • Quellcode
    Für alle Nutzer muss die Software im Quellcode zur Verfügung gestellt werden.
  • Abgeleitete Arbeiten
    Abgeleitete oder modifizierte Arbeiten müssen unter dieselben Lizenzbedingungen wie die Ausgangssoftware gestellt werden.
  • Keine Nutzungseinschränkung
    Durch die Lizenz darf der Verwendungszweck der Software in keiner Weise einge-schränkt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Lizenzen, die als Open Source anerkannt sind (z. B. MPL, BSD etc.). Eine sehr bekannte Vertreterin ist die GNU General Public License (GPL), herausgegeben von der Free Software Foundation. Da die für die Bearbeitung der Diplomarbeit ausgewählte Software (siehe unten) mehrheitlich unter diese weit verbreitete Lizenz fällt, soll sie an dieser Stelle kurz durchleuchtet werden.

GNU General Public License (GPL)
Die GPL in Version 2 vom Juni 1991 ist eine spezielle Lizenz für freie Software, welche je-dem Nutzer, verkürzt dargestellt, folgende Freiheiten gewährt:

  1. Freiheit
    Die Freiheit, ein Programm für jeden Zweck zu nutzen.
  2. Freiheit
    Die Freiheit, Kopien des Programms zu verkaufen oder kostenlos zu verteilen (unter der Bedingung, dass der Quellcode mitgeliefert oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss).
  3. Freiheit
    Die Freiheit, ein Programm den eigenen Bedürfnissen entsprechend zu ändern.
  4. Freiheit
    Die Freiheit, auch veränderte Versionen des Programms unter den Regeln von 2. zu vertreiben (wobei der Quellcode wiederum mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss).

Durch diese Freiheiten wird u. a. sicher gestellt, dass die unter GPL lizenzierte Software für kommerzielle Zwecke wie der Konzeption und Umsetzung einer Firmen-Website eingesetzt werden darf, was für meinen Anwendungsfall zum Tragen kommt.

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